Pflichtuntersuchungen 

Untersuchungen und ihre Gründe 

 

Der Deutsche Pinscher gehört zu den Rassen, die mit sehr wenigen zuchtbedingten Erbkrankheiten behaftet sind. Dennoch und gerade deswegen gelten für alle Deutschen Pinscher, die beim PSK in der Zucht eingesetzt werden, eine Reihe von freiwilligen und Pflichtuntersuchungen. 

 

Vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen. 

 

Dazu einige Erklärungen: 


 Hüftgelenksdysplasie (HD) 

ist eine Fehlentwicklung des Hüftgelenks, teils genetisch bedingt, kann aber auch durch andere Faktoren wie Ernährung oder falsche Haltung in der Wachstumsphase negativ beeinflusst werden. Beim Deutschen Pinscher kommt die HD äußerst selten vor. Die Röntgenuntersuchung auf HD gehört dennoch beim DP zur Pflichtuntersuchung für die Zucht-zulassung und muss vor Zuchteinsatz von einem geeigneten Tierarzt durchgeführt werden. Die Auswertung des HD-Befundes erfolgt durch einen Gutachter des Pinscher-Schnauzer-Klubs. 

Zur Zucht zugelassen sind Hunde, deren Auswertung folgende Ergebnisse aufzeigen:  A1, A2, B1 und B2. 

 

DNA-Profil 

Ein DNA-Profil, oft auch als DNA-Fingerabdruck oder einzigartiges Identitätsprofil bezeichnet, ist ein unschätzbares Hilsmittel für Hundezüchter und Tierärzte. Jedes DNA-Profil ist individuell auf ihr Tier zugeschnitten und spielt eine entsprechende Rolle bei der Überprüfung der Abstammung. 

 

Augenerkrankung, alle 2 Jahre 

Eine weitere Pflichtuntersuchung schreibt der Pinscher-Schnauzer-Klub mit der Vorsorgeuntersuchung am Auge auf wahrscheinlich erblich bedingte Augenerkrankungen vor.  Bei dieser Untersuchung stellt der dazu berechtigte Veterinärophthalmologe die Diagnose, ob gewisse erbliche Augenerkrankungen vorliegen, die im schlimmsten Fall zur Erblindung führen können.   

Da viele erbliche Augenerkrankungen erst im Laufe des Lebens auftreten und somit nicht unbedingt bei der ersten Augenuntersuchung erkennbar sind, ist diese Untersuchung für die Zuchttiere alle zwei Jahre vorgeschrieben. 

 

Dilute-Gen (D-Lokus) 

Das Dilute-Gen (Farbverdünnung) ist verantwortlich für die Intensität 

der Fellfarbe. Bei einigen Hunderassen ruft eine Genmutation am sogenannten D-Lokus eine verdünnte oder aufgehellte Grundfarbe hervor.  Beim Deutschen Pinscher gibt es zwei Varianten der Farbverdünnung 'Blau' (= abgeschwächte Farbe von schwarz-rot) und 'Isabell' (= abgeschwächte Farbe von rot.) Als weitere Pflichtuntersuchung wird mittels DNA-Test auf dieses Gen untersucht, um fehlfarbene Welpen auszuschließen.   

DD = volle Farbausprägung 

Dd – volle Farbausprägung (Dilute Träger)     

dd – verdünnte Grundfarbe 

 

vWD (von Willebrand Disease) 

Die von Willebrand Erkrankung ist eine erbliche Blutgerinnungsstörung 

beim Hund. Die von der Erbkrankheit betroffenen Tiere zeigen eine verstärkte Blutungsneigung bei Verletzungen. Auch bei Operationen bluten sie sehr lange nach. Bei Hündinnen tritt außerdem oft eine verlängerte Läufigkeit auf, zudem neigen sie zu extrem starken Blutungen nach Geburten, es können Totgeburten ausgelöst werden. Weitere Anzeichen können Magen-Darm-Blutungen, Lahmheiten durch Blutungen in den Gelenken oder Hämatome auf der Körperoberfläche sein. Mittels DNA-Test kann der Genotyp sicher identifiziert werden. Hierdurch können vWD Merkmalsträger (sog. Bluter) in 

der Zucht vermieden werden. 

Die verpaarten Hunde frei sind. 

 

DM (Degenerative Myelopathie) Pflicht seit 01.01.2025 

Bei der degenerativen Myelopathie handelt es sich um ein langsam fortschreitendes Absterben der langen Rückenmarksbahnen bei Hunden. Dadurch entwickeln sich Symptome wie reduzierte Reizwahrnehmung, Bewegungsschwäche, Verlust der Feinmotorik und schließlich komplette Lähmungen von Hinter- und Vorderhand. 

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N/N = genetisch normal 

         Hund besitzt keine Anlagen für DM und kann diese somit nicht an die Nachkommen weitergeben 

 

N/n = trägt Anlagen in sich und darf nur mit einem Anlage freien Hund verpaart werden.